ChemKomplex® 260
Vorteile:
- Calciumcarbonat und Calciumsulfat Kontrolle
- Belagsverhinderung
- Dispergierung
- Korrosionsschutz
- Kontrolle der Sauerstoffkorrosion
Produkteigenschaften:
Schaumarmes, Härtestabilisations- und Korrosionsschutzmittel auf der Basis von Polycarbon-, Polycarboxyl-Polyphosphon- und Polymaleinaspartaten zur Anwendung in wässrigen und wässrig-glykolischen Systemen (geschlossene Systeme), wie auch in Abdrückbecken und in Presswassersystemen. Es ist geeignet für Multimetall-Systeme, wie Leicht- und Buntmetalle, Stahl-, Edelstahl und andere Eisenmetalle, sowie Kunststoffe.
Einsatz:
- In allen Heiß-, Warmwasser- und Heizungssystemen, Nieder-druck wie Hochdruck, bis zu einer Temperatur von 130°C; in Ausnahmefällen und nach Herstellerrücksprache bis 160°C
- Die Zusatzmengen in Industrie- und Großanlagen sind im Einzelnen, je nach Korrosionsbefall, festzulegen
- Als Korrosionsschutz-Additiv in Kühlkreisläufen bei starkem Korrosionsbefall zu bestehenden Produkten der ChemKomplex® 100-Serie (nur nach Herstellerrücksprache)
- In Hauswasseranlagen sind die nachfolgend angegebenen Richtwerte zu beachten
- Als Härtestabilisation und Korrosionsschutz-Multimetall in Presswasserbecken
Anwendung:
500 - 4000 ml pro 1000 L bzw. m³ Füll- bzw. Ergänzungswasser in Warmwasser- bzw. Heißwasser-Heizungsanlagen; und je nach Zustand und Korrosionsbefall der Anlage. Bei Neubefüllung einer Anlage und bei Befüllung von Neuanlagen gilt der Richtwert der Zugabe von 0,4% der Gesamtumlaufmenge.
Dies entspricht einer Zugabemenge von 4 Liter pro Kubikmeter und einem Phosphorwert von 8 mg/L.
500 – 4000 ml pro 1000 L oder m3 für die allgemeine Anwendung in teiloffenen Anlagen (geschlossene Anlagen mit offenem Ausgleichsbecken) und in Abdrückbecken. Grenzwert nach Anhang 31 AbwV = 1700 ppm = 3,98 mg/L Phosphor.
Konzentrationsbestimmung:
Mittels Phosphor-Test nach Anleitung.
Der untere Grenzwert Phosphor für geschlossene Anlagen (Heizungsanlagen) ist 8 mg/L um einen Langzeitkorrosionsschutz aufrecht zu erhalten.
Alle Werte über 8 entsprechen der Dosiervorschrift und Werte unter 8 erfordern einen Nachdosierung!
Nachweismethode:
Mittels Phosphortestsatz von Link Chemie AG oder Phosphattestsatz nach Kochung oder Photometrisch im Labor von Link Chemie AG
Weitere Informationen:
Artikelnummer: 01828030
verfügbare Gebindegröße: auf Anfrage